Eine Übersetzung ist nicht gleich eine Übersetzung.

Zunächst einmal kommt es darauf an, welche Art von Text oder Dokument übersetzt werden soll und zu was man dieses benötigt. Handelt es sich um eine einfache Schularbeit, so reicht sicherlich eine einfache Übersetzung aus. Möchte man ein Dokument für einen behördlichen Zweck (beispielsweise zur Ausstellung eines deutschen Passes) übersetzen lassen, so reicht eine einfache Übersetzung sicherlich nicht aus. Hierfür benötigt man in der Regel eine beglaubigte Übersetzung. Diese kann man weder selber erstellen noch von einem herkömmlichen Dollmetscher übersetzen lassen. Hiermit kann nur ein Übersetzer beauftragt werden, der die staatliche Anerkennung besitzt, um aus dem normalen übersetzten Dokument eine Beglaubigung zu machen.

Weiterhin gibt es Übersetzungen, bei denen es nicht so sehr darauf ankommt, ob sie beglaubigt sind oder nicht. Man hätte sie jedoch gern nicht nur von einem Dollmetscher übersetzt, der die Sprache erlernt hat und vielleicht relativ gut spricht sondern von jemanden, der mit dieser Sprache aufgewachsen ist und sie beherrscht. Hierbei handelt es sich um den so genannten Muttersprachler.

Sollten Sie eine Übersetzung benötigen – egal, um welche Art von Übersetzung es sich handelt – können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen. Ich bin nicht nur ein anerkannter Übersetzer, der somit auch Beglaubigungen ausführen kann sondern bin zugleich auch noch ein Muttersprachler.

Ich helfe Ihnen gern weiter. Natürlich ist es mein oberstes Gebot, dass die Kunden völlig zufrieden und sehr gut beraten sind. Auch eine schnelle Abwicklung sowie die Korrektheit der Übersetzung liegen mir sehr am Herzen.

Als Diplom-Germanistin mit jahrelangen Erfahrungen übersetze ich Ihre Texte nicht nur termingerecht, sondern auch kompetent und zuverlässig.

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